Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil des Vertrages zwischen »Motorradtechnik Knudsen« und dem Käufer. Die AGB gelten für den Direktverkauf und den Kauf über das Internet.

Käufer im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Werkverträgen mit »Motorradtechnik Knudsen« liegen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen.

Für alle Lieferungen und Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese AGBs. Diese werden beim Kauf oder Erteilung des Werkvertrages anerkannt. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung meinerseits. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn ich nicht ausdrücklich widerspreche.

Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

Ausführung und technische Daten können sich ändern, da meine Produkte einer stetigen technischen Weiterentwicklung unterliegen.
Angaben in Verkaufsunterlagen und Beschreibungen über Leistung, Geschwindigkeit usw. sind innerhalb der möglichen Toleranzen als Richtwert zu betrachten. Die von mir angegebenen Leistungen sind ca. Angaben, die nur bei einer bereits vorher vorhandenen typisierten Leistung erreicht werden können.
 
 
Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche und verbindliche Fertigungstermin anzugeben.

Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
 
 
Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

Angebote für Ersatzteile sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertage gültigen Preise. Diese gelten ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von »Motorradtechnik Knudsen« verbindlich.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich »Motorradtechnik Knudsen« Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden, Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.